„Schule – ich mach mit!“
Nicht alle Kinder und Jugendlichen nutzen die Chance, die ihnen die Schule bietet.
■ Leistungsschwächen,
■ Außenseiterrolle in der Klasse,
■ Belastungen in den Familien,
■ Mangelnde Unterstützung durch die Eltern
sind nur einige Faktoren, die nicht selten mit unregelmäßigem Schulbesuch, häufigen Zu-Spät-Kommen, Störungen des Unterrichts oder auch nur noch passiver Teilnahme am Unterricht einhergehen. Solche Verhaltensweisen stellen erhebliche Risiken für einen erfolgreichen Schulabschluss dar.
Schwache Schulabschlüsse sind heute das größte Risiko für den Übergang in Ausbildung und Beschäftigung. Wo diese Übergänge nicht gelingen ist ein selbstständiges Leben als gesellschaftlich integrierter Erwachsener nur sehr eingeschränkt möglich.
Das Projekt „Schule – ich mach mit!“ wird im Rahmen „Schulverweigerung – die 2. Chance“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Sie ist Koordinationsstelle und arbeitet im Hinblick auf die Jugendlichen mit der Methode des Case Managements.
Ziele
■ Regelmäßiger Schulbesuch
■ Erwerb eines Schulabschlusses
■ Kontinuierliche, positive Leistungsentwicklung
■ Vorbereitung auf beruflichen Einstieg bzw. Orientierung
Zielgruppe
Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler
■ ab 12 Jahren und bis maximal zum Beginn der letzten Klassenstufe der Haupt- oder Förderschule
■ die eine Hauptschule, eine Förderschule oder eine andere Schulform besuchen, auf der der Erwerb eines Hauptschulabschlusses möglich ist;
■ die ihren Schulabschluss belegbar durch aktive und passive Schulverweigerung gefährden.
Eine aktive Schulverweigerung liegt vor, wenn der junge Mensch wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg unentschuldigt der Schule fern geblieben ist bzw. noch fern bleibt oder zwar physisch anwesend ist, den Unterricht jedoch durch Störungen aktiv verweigert.
Passive Schulverweigerung ist einerseits dadurch gekennzeichnet, dass die Schülerinnen und Schüler zwar im Unterricht anwesend sind, sich jedoch nicht am Unterrichtsgeschehen beteiligen und kein Interesse zeigen. Andererseits spricht man auch von passiver Verweigerung, wenn die Kinder und Jugendlichen der Schule entschuldigt fernbleiben, jedoch in einem Maße, welches inhaltlich nicht nachvollziehbar ist.