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Aktualisiert am 18.04.2013


Schulverweigerung - Die 2. Chance


„Schule – ich mach mit!“

Nicht alle Kinder und Jugendlichen nutzen die Chance, die ihnen die Schule bietet.

■ Leistungsschwächen,
■ Außenseiterrolle in der Klasse,
■ Belastungen in den Familien,
■ Mangelnde Unterstützung durch die Eltern

sind nur einige Faktoren, die nicht selten mit unregelmäßigem Schulbesuch, häufigen Zu-Spät-Kommen, Störungen des Unterrichts oder auch nur noch passiver Teilnahme am Unterricht einhergehen. Solche Verhaltensweisen stellen erhebliche Risiken für einen erfolgreichen Schulabschluss dar.

Schwache Schulabschlüsse sind heute das größte Risiko für den Übergang in Ausbildung und Beschäftigung. Wo diese Übergänge nicht gelingen ist ein selbstständiges Leben als gesellschaftlich integrierter Erwachsener nur sehr eingeschränkt möglich.

Das Projekt „Schule – ich mach mit!“ wird im Rahmen „Schulverweigerung – die 2. Chance“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Sie ist Koordinationsstelle und arbeitet im Hinblick auf die Jugendlichen mit der Methode des Case Managements.


Ziele

  • Erstellen eines individuellen Bildungs- und Entwicklungsplanes und dessen Umsetzung in Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und der Schule mit dem Ziel der Reintegration der Jugendlichen in die Schule durch

■ Regelmäßiger Schulbesuch
■ Erwerb eines Schulabschlusses
■ Kontinuierliche, positive Leistungsentwicklung
■ Vorbereitung auf beruflichen Einstieg bzw. Orientierung

  • Weiterentwicklung kommunaler Strukturen zur Förderung und Bildung junger Menschen und Sicherung der Nachhaltigkeit
  • Beteiligung der Schulen
  • Kooperation mit weiteren institutionellen Netzwerken

 

Zielgruppe

Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler

■ ab 12 Jahren und bis maximal zum Beginn der letzten Klassenstufe der Haupt- oder Förderschule
■ die eine Hauptschule, eine Förderschule oder eine andere Schulform besuchen, auf der der Erwerb eines Hauptschulabschlusses möglich ist;
■ die ihren Schulabschluss belegbar durch aktive und passive Schulverweigerung gefährden.

Eine aktive Schulverweigerung liegt vor, wenn der junge Mensch wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg unentschuldigt der Schule fern geblieben ist bzw. noch fern bleibt oder zwar physisch anwesend ist, den Unterricht jedoch durch Störungen aktiv verweigert.

Passive Schulverweigerung ist einerseits dadurch gekennzeichnet, dass die Schülerinnen und Schüler zwar im Unterricht anwesend sind, sich jedoch nicht am Unterrichtsgeschehen beteiligen und kein Interesse zeigen. Andererseits spricht man auch von passiver Verweigerung, wenn die Kinder und Jugendlichen der Schule entschuldigt fernbleiben, jedoch in einem Maße, welches inhaltlich nicht nachvollziehbar ist.






Beispiele

 „…Maria lebt bei ihrer allein erziehenden Mutter, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht. Aufgrund der vielen Arbeit ist die Mutter mit der Schulsituation überfordert und hat die „Spielchen“ ihrer Tochter gebilligt. Maria brachte es, durch mangelnde Kontrollen, im letzten Schuljahr auf 20 Fehltage…“

„…Marc war schon immer auf sich alleine gestellt und konnte über Dinge wie Schulbesuch, Schlafenszeiten, Aufstehen usw. schon von Klein an selber entscheiden. Sein Vater ist alkoholabhängig und wurde von seiner Mutter nie richtig beaufsichtigt. Aufgrund vieler Freiheiten fing er an, regelmäßig die Schule zu schwänzen und hielt sich an keine Regeln mehr…“

 

Und was jetzt?
„Schule – ich mach mit!“
für die Stadt Landshut wird in enger Zusammenarbeit mit unserer
Koordinierungsstelle von Stadt und Landkreis Rosenheim durchgeführt
www.jugendhilfe-oberbayern.de



Download zum Artikel

> Flyer_Schulverweigerung.pdf