Schuldner- und Insolvenzberatung

MENSCHEN FÜR MENSCHEN

KINDER, JUGEND UND FAMLIE

LEBEN IM ALTER

Die Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) kann von Bürgern der Stadt und des Landkreises Landshut, unabhängig von der Konfession, kostenfrei in Anspruch genommen werden. Die Insolvenzberatung wird gefördert durch:

Organisation

  1. Telefonsprechstunde:

Für Erstkontakte jeden

Montag 09.00 – 11.00 Uhr
unter der Rufnummer: 0871 609 309

Termine  sind nur nach vorheriger Vereinbarung ganztätig von

Montag – Freitag möglich

  1. Bürozeiten des Sekretariats:

Montag – Donnerstag von 08.00 – 12.00 Uhr

Überschuldung ist heute nicht mehr ein Problem einzelner sozialer Gruppen oder bestimmter Einkommensschichten. Überschuldung kann jeden treffen – beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung oder Wegfall des Zweitverdienstes.

Die Schuldnerberatung kann von Bürgern der Stadt und des Landkreises Landshut, unabhängig von der Konfession, in Anspruch genommen werden.

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Für hilfesuchende Selbständige können wir leider keine Beratung anbieten. Für diesen Personenkreis gibt es unter anderem die Möglichkeit, sich über die angegebenen Links weiter zu informieren (http://www.aktivsenioren.de/ ).

Erste Informationen und Tipps können auch im Internet unter  http://www.meine-schulden.de/ eingeholt werden).

Seit 1999 bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren  überschuldeten Privatpersonen die gesetzliche Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 3 Jahren von den Schulden befreit zu werden. Dabei sind viele gesetzliche Bestimmungen zu beachten.

Als staatlich anerkannte Insolvenzberatungsstelle durch die Regierung von Niederbayern führen wir für den Schuldner kostenfrei den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch durch.

Erste Informationen über das Verbraucherinsolvenzverfahren sind u. a. hier zu erfahren
( http://www.meine-schulden.de/schuldenregulierung/verbraucherinsolvenz ).

Für hilfesuchende noch aktive Selbständige können wir leider keine Insolvenzberatung anbieten. Für diesen Personenkreis gibt es unter anderem die Möglichkeit, sich über die angegebenen Links weiter zu informieren ( http://www.aktivsenioren.de/ ).

Der Zugang zu unserem Beratungsangebot für die Einleitung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens findet über die Telefonsprechstunde der Schuldnerberatung statt. (siehe Hinweis Beratungszeiten)

Die nächste Erhöhung der Freigrenzen bei der Pfändung von Arbeitseinkommen, Rentenleistungen und Arbeitslosengeld erfolgt zum 01.07.2022.

Eventuelle Erhöhungen können durch unsere Beratungsstelle kostenfrei bescheinigt werden.

Der Grundfreibetrag für Alleinstehende ohne Unterhaltsverpflichtungen wurde auf 1.259,99 € angehoben.

Bei höheren Einkommen und/oder Unterhaltsverpflichtungen gegen Ehepartner und Kinder stieg der Freibetrag entsprechend an.

Auch bei Pfändungsschutzkonten erhöht sich der Freibetrag auf 1.260,00 Euro aufgrund der Unterhaltsverpflichtungen entsprechend.

Arbeitgeber, Rentenkassen, Arbeitsagenturen und Banken müssen diese gesetzliche Erhöhung automatisch berücksichtigen.

Freibeträge, die aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses (Amts-, oder Vollstreckungsgericht) beantragt wurden, müssen allerdings schnellstmöglich neu beantragt werden, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Unser Team

Unser pädagogisches Personal

Jutta Tremmel
Verwaltungsangestellte
Tel.: 0871 609 301

Petra Anneser
Leitung
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Tel.: 0871 609 309
 

Jürgen Höft
Dipl.-Sozialpädagoge (FH)
Tel.: 0871 609 302
 

Sandra Duschl
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Tel.: 0871 609 305
 

Sandra Gust
Staatl. anerk. Sozialpädagogin (B.A.)
Tel.: 0871 609 306
 

Benjamin Radosai
Wirtschaftsjurist (LL.B.)
Tel.: 0871 609 304

Kontakt

Kontakt Schuldner- und Insolvenzverwaltung:

Sekretariat: Fr. Tremmel
Telefon: 0871 609 301
E-Mail: schuldnerberatung@diakonie-landshut.de
Maistr. 8
84034 Landshut