Schuldner- und Insolvenzberatung

MENSCHEN FÜR MENSCHEN

KINDER, JUGEND UND FAMLIE

LEBEN IM ALTER

Die Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) kann von Bürgern der Stadt und des Landkreises Landshut, unabhängig von der Konfession, kostenfrei in Anspruch genommen werden. Die Insolvenzberatung wird gefördert durch:

Organisation

  1. Telefonsprechstunde:

Für Erstkontakte jeden

Montag 09.00 – 11.00 Uhr
unter der Rufnummer: 0871 609 303

Termine  sind nur nach vorheriger Vereinbarung ganztätig von

Montag – Freitag möglich

  1. Bürozeiten des Sekretariats:

Montag – Donnerstag von 08.00 – 12.00 Uhr

Überschuldung ist heute nicht mehr ein Problem einzelner sozialer Gruppen oder bestimmter Einkommensschichten. Überschuldung kann jeden treffen – beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung oder Wegfall des Zweitverdienstes.

Die Schuldnerberatung kann von Bürgern der Stadt und des Landkreises Landshut, unabhängig von der Konfession, in Anspruch genommen werden.

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Für hilfesuchende Selbständige können wir leider keine Beratung anbieten. Für diesen Personenkreis gibt es unter anderem die Möglichkeit, sich über die angegebenen Links weiter zu informieren (http://www.aktivsenioren.de/ ).

Erste Informationen und Tipps können auch im Internet unter  http://www.meine-schulden.de/ eingeholt werden).

Seit 1999 bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren  überschuldeten Privatpersonen die gesetzliche Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 3 Jahren von den Schulden befreit zu werden. Dabei sind viele gesetzliche Bestimmungen zu beachten.

Als staatlich anerkannte Insolvenzberatungsstelle durch die Regierung von Niederbayern führen wir für den Schuldner kostenfrei den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch durch.

Erste Informationen über das Verbraucherinsolvenzverfahren sind u. a. hier zu erfahren
( http://www.meine-schulden.de/schuldenregulierung/verbraucherinsolvenz ).

Für hilfesuchende noch aktive Selbständige können wir leider keine Insolvenzberatung anbieten. Für diesen Personenkreis gibt es unter anderem die Möglichkeit, sich über die angegebenen Links weiter zu informieren ( http://www.aktivsenioren.de/ ).

Der Zugang zu unserem Beratungsangebot für die Einleitung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens findet über die Telefonsprechstunde der Schuldnerberatung statt. (siehe Hinweis Beratungszeiten)

Die Erhöhung der Freigrenzen bei der Pfändung von Konto, Arbeitseinkommen, Rentenleistungen und Arbeitslosengeld erfolgt jährlich zum Juli.

Bei Unterhaltsverpflichtungen gegen Ehepartner und Kinder steigt der Freibetrag entsprechend an.

Eventuelle Erhöhungen können durch unsere Beratungsstelle kostenfrei bescheinigt werden.

Bei uns erhalten Sie die P-Konto-Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO kostenfrei.

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Mehr als 300.000 Kontopfändungen pro MonatDiakonie Bayern fordert wirksamen Schutz beim P-KontoNürnberg, 11. 06. 2026 „Ein Pfändungsschutzkonto soll Menschen in einer ohnehin schwierigen Lebenslage schützen. Wenn Betroffene trotz gesetzlicher Ansprüche nicht an ihr eigenes Geld kommen, läuft etwas grundlegend falsch“, macht die Präsidentin der Diakonie Bayern, Dr. Sabine Weingärtner, anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung 2026 deutlich. Diese macht unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“ vom 15. bis 19. Juni 2026 auf Missstände beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) aufmerksam.Das P-Konto soll sicherstellen, dass Menschen auch bei einer Kontopfändung weiterhin über das für ihren Lebensunterhalt notwendige Geld verfügen können. Der gesetzlich geschützte Grundfreibetrag liegt derzeit bei rund 1.560 Euro pro Monat; für Menschen mit Unterhaltspflichten oder in besonderen Lebenssituationen können höhere Freibeträge gelten. Dennoch berichten Schuldnerberatungsstellen bundesweit regelmäßig von erheblichen Problemen in der Praxis: Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) kommt es in Deutschland monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen. Weingärtner. „Für viele Betroffene ist das P-Konto darum das entscheidende Instrument, um das Existenzminimum zu sichern.“Allerdings: Die gesetzlichen Regelungen werden in der Praxis häufig nicht zuverlässig umgesetzt. Besonders problematisch sind Verzögerungen bei der Umwandlung von Girokonten in P-Konten, Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung erhöhter Freibeträge sowie Unsicherheiten beim Schutz bestimmter Sozialleistungen. „Unsere Beraterinnen und Berater hören täglich dieselbe Frage: Wie komme ich an mein Geld?“, sagt Weingärtner. „Wenn Kontoumwandlungen verzögert werden, Freibeträge nicht rechtzeitig berücksichtigt werden oder Guthaben trotz bestehender Schutzvorschriften blockiert bleibt, hat das unmittelbare Folgen für die Betroffenen. Dann können Mieten, Stromabschläge oder der Einkauf von Lebensmitteln nicht mehr bezahlt werden.“…Die Diakonie Bayern fordert deshalb klare und verbindliche Standards für Kreditinstitute. Dazu gehören leicht erreichbare Ansprechstellen, ausreichend geschultes Personal sowie wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen geltendes Recht. Auch beim sogenannten Basiskonto, auf das jede Verbraucherin und jeder Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch hat, sieht die Diakonie weiterhin Verbesserungsbedarf. Der Zugang zu einem Girokonto sei eine grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Selbstständigkeit. Hintergrund Die Diakonie in Bayern hat 26 soziale Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, die eine spezialisierte und kostenfreie Beratung mit 101 Schuldner- und Insolvenzberater:innen in 34 kreisfreien Städten und Landkreisen anbieten. 15.236 Menschen nutzten im Jahr 2025 das Angebot der Diakonie in Bayern. Innerhalb eines Jahres ist ein Anstieg von knapp 12 Prozent zu verzeichnen.
Weitere Informationen der Diakonie Bayern sind abrufbar unter:
https://www.diakonie-bayern.de/arbeitsfelder/soziale-arbeit/schuldner-und-insolvenzberatung
Mehr zur Aktionswoche unter www.aktionswoche-schuldnerberatung.de

Unser Team

Unser pädagogisches Personal

Jutta Tremmel
Verwaltungsangestellte
Tel.: 0871 609 301
 

Petra Anneser
Leitung
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Tel.: 0871 609 309
   

Sandra Gust
Staatl. anerk. Sozialpädagogin (B.A.)
Tel.: 0871 609 306
 

Benjamin Radosai
Wirtschaftsjurist (LL.B.)
Tel.: 0871 609 304
 

Lars Eilert
Dipl.-Sozialpädagoge (FH)
Tel.: 0871 609 305
 

Lena Aigner
Staatl. anerk. Sozialpädagogin (B.A.)
Tel.: 0871 609 302
 

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Kontakt

Kontakt Schuldner- und Insolvenzberatung:

Sekretariat: Fr. Tremmel
Telefon: 0871 609 301
E-Mail: schuldnerberatung@diakonie-landshut.de
Gabelsbergerstraße 46
84034 Landshut